[Update 1.12.2021:] Für den Spielbetrieb gelten die nachfolgenden aktuellen Beschlüsse der saarländischen Landesregierung vom 30.11.2021:

Beim Sport im Innenraum und für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen gilt künftig die Regelung 2G-Plus: Das heißt, Ungeimpfte haben keinen Zutritt, und Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen.

Ausnahmen bestehen für minderjährige Schüler:innen, die regelmäßig an den Testungen in der Schule oder Kita teilnehmen.

Hygieneplan der Schachvereinigung Saarbrücken 1970 e.V.

für die Teilnahme am Spielabend sowie Veranstaltungen während der COVID-19 Pandemie.

Dieser Hygieneplan soll das Schachspielen auch unter den Bedingungen der Corona Pandemie wieder erlebbar machen und gleichzeitig die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler zu schützen.

Der Hygieneplan orientiert sich an dem Hygienekonzept des saarländischen Schachverbandes (zuletzt in der Fassung vom 23. September 2020) sowie für Jugendliche an dem jeweils aktuellen Musterhygieneplan Saarland zum Infektionsschutz in Schulen (zuletzt in der Fassung vom 28. Juni 2021).

Allgemeine Hinweise

Die Teilnehmer am Spielbetrieb in den Räumlichkeiten von „Pro Ehrenamt e.V.“, Richard-Wagner-Straße 6-8, 66111 Saarbrücken verpflichten sich sowohl diesen Hygieneplan als auch die Anweisungen von „Pro Ehrenamt e.V.“ (Hygienekonzept für das Bürgerzentrum Mehrgenerationenhaus Mühlenviertel liegt in den Räumen aus) anzuerkennen und einzuhalten.

Zugang zu den Spielräumen

  1. Auf den Fluren und in den Räumlichkeiten von „Pro Ehrenamt e.V.“ ist eine Mundbedeckung zu tragen.
  2. Die bereitgestellten Handwaschmittel und Handdesinfektionsmittel sollen beim Betreten der Räumlichkeiten benutzt werden. Regelmäßiges Händewaschen wird empfohlen.
  3. Mitzuführen ist entweder ein tagesaktueller negativer Corona-Test oder der Nachweis über eine zweifache Impfung oder der Genesung.

Vorbereitung des Spielmaterials

  1. Vor dem Aufbauen und nach dem Abbauen sind die Schachbretter, -figuren und -uhren mit Reinigungsmitteln zu reinigen.
  2. Gleiches gilt für den Spieltisch.
  3. Nach dem Wechsel eines Spielpartners ist das Brett mittels Desinfektionsmitteln mit begrenzt viruzider Wirkung zu wischen oder reinigen.
  4. Pro Spieltisch wird nur ein Brett aufgebaut. Das Spielen quer über zwei Tische soll ermöglicht werden.

Mund-/Nasenschutz, Abstände und Körperkontakt

  1. Während des Spielens ist am Brett ein Mund-Nasenschutz erforderlich.
  2. Sofern ein Abstand von 1,5 Metern beim Verlassen des Spielbrettes nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden.
  3. In dem Spielraum dürfen sich gleichzeitig nicht mehr Personen als eine Person pro 5 m² aufhalten (Beispiel: in dem 100 m² großen Raum maximal 20 Personen).
  4. Am Brett ist größtmöglicher Abstand zu wahren. Alle körperlichen Kontakte sind zu vermeiden. Auf das übliche Handgeben ist zu verzichten.
  5. Niesen oder Husten in die Armbeuge.
  6. Während des Jugendtrainings gelten für das Tragen von Mund-/Nasenschutz analog die Vorschriften des jeweils aktuellen Musterhygieneplan Saarland zum Infektionsschutz in Schulen.

Verzehr von Speisen und Getränken

  1. In den Spielräumen ist das Essen und Trinken untersagt.
  2. Von „Pro Ehrenamt“ sind jedoch in deren Bereich Getränke und Gläser bereitgestellt. Sofern Spieler Getränke und Verpflegung selbst mitbringen, sind diese außerhalb der Spielräume aus eigenen Behältnissen zu verzehren. Getränke- und Essensreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Teilen mit anderen Teilnehmern ist nicht erlaubt.

Belüftung der Räumlichkeiten

  1. Für eine gute Belüftung der Räumlichkeiten ist durch geeignete Maßnahmen zu sorgen.
  2. Alle 45 bis 60 Minuten ist für 10 Minuten eine Stoßlüftung durchzuführen. Eine Kipplüftung ist nicht ausreichend.

Datenerhebung und Kontaktverfolgung

  1. Soweit möglich, ist eine Voranmeldung (z. B. Spielleiter oder Jugendspielleiter) vorzunehmen, da ansonsten eine Teilnahme nicht gewährleistet ist.
  2. Die Anwesenheit von allen Personen im Spielraum muss konform mit dem Datenschutz dokumentiert werden. Folgende Daten sind zu erfassen: Datum und Zeitraum der Anwesenheit, Name, Vorname, Anschrift (sofern kein Vereinsmitglied), Telefonnummer oder Mailadresse.
  3. Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern oder nicht richtig machen, dürfen den Spielraum nicht betreten.
  4. Die Daten sind vier Wochen aufzubewahren, sodann zu vernichten oder löschen. Es ist zu gewährleisten, dass Unbefugte sich keine Kenntnis der Daten erlangen.
  5. Der freiwillige Einsatz der Corona Warnapp des Robert-Koch-Institutes wird empfohlen, ersetzt aber nicht die Angabe o. g. Daten.

Zutritts- und Teilnahmeverbot

  1. Im Spielraum dürfen sich nur Vereinsmitglieder oder Mitglieder des Schachverbands im Rahmen dessen Veranstaltungen aufhalten. Personen, die Spieler zum Spielabend oder zu Veranstaltungen bringen oder von dort abholen, sollen nach Möglichkeit das Gebäude nicht betreten. Kinder sollen vor der Haustür abgeholt bzw. dorthin gebracht werden. Bei Bedarf erfolgt eine Kommunikation per Mobiltelefon.
  2. Personen, die an typischen Symptome mit dem Coronavirus leiden, dürfen den Spielraum nicht betreten oder sich darin aufhalten.
  3. Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt nicht mindestens vierzehn Tage vergangen sind, dürfen den Spielraum nicht betreten.
  4. Personen, die sich an die o.g. Regelungen nicht halten, sind ebenfalls auszuschließen.

Der Hygieneplan wurde durch den Vorstand beschlossen.

Saarbrücken, den 12. Juli 2021